Boxclub Winterthur

24. Juli 2021

Liebe Sportfreunde

Es gibt gute Nachrichten. Endlich kann wieder ohne grössere Einschränkungen trainiert werden (keine Maske). Es bleibt nur noch die Erhebung der Kontaktdaten.

Weiterhin gibt es folgende Mitglieder Informationen:

  • Aufgrund der Covid Pandemie wurde das Vereinsjahr 2020 verlängert und am 30.06.2021 abgeschlossen. Somit wird sich das Vereinsjahr 2021 auf den 01.07.21 bis zum 31.12.21 definiert und dementsprechend verkürzt.
  • Die genauen Trainingszeiten werden wegen diverser Umbaumassnahmen im Dojo Raum durch die Trainer in Kürze im Vereins Chat bekanntgegeben. Voraussichtlich wird der Dojo Raum nach den Herbstferien wieder voll verfügbar sein. Es bestehen jedoch Ausweichmöglichkeiten auf die grossen Trainingshallen.
  • Generalversammlung 2021 findet am Freitag 27.08.2021, 19.00 Uhr statt im Bocciodromo in der Flüelistrasse 9, 8408 Winterthur statt
  • Die Einladungen zur GV werden am 30.07.2021 per Mail verschickt. Anträge und Kandidaturen können bis zum 11.08.2021 eingereicht werden.
  • Alle weiteren Neuigkeiten und Änderungen, insbesondere das (Online) Anmeldeprozedere sowie die neuen Zahlungsbedingungen (Halbjahresabo mit Zahlung im ersten Monat sowie Kündigungsfristen zum 30.06 und 31.12) werden bald bekanntgegeben.


Allgemeine Informationen zu Lockerungen für den Box Sport:

Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus stark reduziert. So können auch alle den Boxsport wieder ausüben und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. An seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 hat der Bundesrat die massiven Lockerungsschritte beschlossen.

Nachdem sich die Öffnungsschritte vom 19. April und 31. Mai 2021 nicht negativ auf die Entwicklung der Covid-19-Pandemie in der Schweiz ausgewirkt haben, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 einen fünften Lockerungsschritt mit weitgehenden Erleichterungen ab kommenden Samstag beschlossen.

Sport  ohne Maske

Für Personen, die sportliche Aktivitäten ausüben, gibt es in Aussenbereichen neu keine Einschränkungen mehr. Bei Aktivitäten in Innenräumen müssen hingegen die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.